Gerne unterstützen wir Sie auch bei Ihrer Betrieblichen Altersvorsorge. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, einen individuell bestimmten Betrag ihres Gehaltes als sog. Gehaltsumwandlung in ihre Altersvorsorge zu investieren.
Mitarbeiter/innen, welche keine Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Anspruch nehmen, können diesen Betrag als Arbeitgeberanteil in die Betriebliche Altersvorsorge einfließen zu lassen. Bei Mitarbeiter/innen, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, übernehmen wir den bestehenden Vertrag, so dass Sie diesen fortführen können.