Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten vollständig. Die gesetzlich geregelte Zuzahlung beträgt zehn Euro je Kalendertag.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Reduzierung bzw. Befreiung des gesetzlichen Eigenanteils von zehn Euro pro Kurtag bei ihrer Krankenkasse beantragen: Die Selbstbeteiligung bei Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel darf gesetzlich nicht über 2% (1% bei chronisch Kranken) des Bruttoeinkommens liegen. Dann entfallen alle Gebühren, die darüber liegen. Notwendig ist dafür ein Antrag bei ihrer Krankenkasse.
Ausgenommen von der gesetzlichen Zuzahlung sind Jugendliche bis 18 Jahre, so dass bei Mutter-Kind-Maßnahmen nur Erwachsene diese Zuzahlung zu leisten haben.
Die Zuzahlung ist am Anreisetag in der Klinik zu entrichten.
Reisekosten
Bei Fahrten zur stationären Vorsorge beträgt die Zuzahlung mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, und zwar pro Person und pro Fahrt.
Diese Zuzahlungsregelung betrifft auch die Fahrtkosten von Kindern und Jugendlichen, obwohl diese ansonsten von der Zuzahlung befreit sind.
Bei der Anreise mit der Deutschen Bahn dürfte diese Regelung allerdings kaum ins Gewicht fallen: Hier fahren Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Begleitung eines Elternteils kostenlos, wenn diese beim Fahrkartenkauf auf der Fahrkarte eingetragen werden.
Bei Fahrten zur stationären Rehabilitation ist keine Zuzahlung zu leisten.
Bei Fragen zu den Reisekosten ist die Krankenkasse Ihr Ansprechpartner.