Unser Erinnerungsservice: Ihr persönlicher Kurwecker.
Mit unserem unverbindlichen Erinnerungsservice informieren wir Sie auf Wunsch per E-Mail auch nach der Maßnahme darüber, wann wir als Vorsorge- und Rehabilitationsanbieter wieder für Sie da sein dürfen.
✅ Zum passenden Zeitpunkt – orientiert an den geltenden Fristen (in der Regel 4 Jahre, bei medizinischer Begründung gegebenenfalls früher).
✅ Über freie Kapazitäten in unseren Kliniken – sofern bereits eine Kostenzusage vorliegt.
✅ Familiengerecht – unter Berücksichtigung des Alters Ihrer Kinder nennen wir Ihnen geeignete Kliniken aus unserem Verbund.
Falls Ihnen das genaue Datum Ihrer letzten Maßnahme nicht vorliegt, können Sie eine ungefähre Angabe machen.
Die Anmeldung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.
Bitte beachten Sie:
Diese Information ist unverbindlich. Der Erinnerungsservice stellt keine Pauschalempfehlung zur Antragstellung dar. Voraussetzung für einen Antrag ist stets die vorherige Feststellung der medizinischen Notwendigkeit durch Ihre behandelnde Ärztin beziehungsweise Ihren behandelnden Arzt. Konkrete Plätze oder Termine werden nicht vergeben.
