Unser Erinnerungsservice: Ihr persönlicher Kurwecker.
Mit unserem unverbindlichen Erinnerungsservice informieren wir Sie auf Wunsch per E-Mail auch nach der Maßnahme darüber, wann wir als Vorsorge- und Rehabilitationsanbieter wieder für Sie da sein dürfen.
✅ Zum richtigen Zeitpunkt – orientiert an den geltenden Fristen (in der Regel 4 Jahre, bei medizinischer Begründung gegebenenfalls früher).
✅ Über passende freie Kapazitäten in unseren Kliniken – sofern bereits eine Kostenzusage vorliegt.
✅ Familiengerecht – unter Berücksichtigung des Alters Ihrer Kinder nennen wir Ihnen geeignete Kliniken aus unserem Verbund.
Falls Ihnen das genaue Datum Ihrer letzten Maßnahme nicht vorliegt, können Sie eine ungefähre Angabe machen. Bitte melden Sie sich nicht an, wenn Sie sich derzeit in einer Maßnahme befinden oder Ihre letzte Maßnahme erst kürzlich abgeschlossen haben und die genannten Fristen noch nicht erfüllt sind.
Die Anmeldung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.
Bitte beachten Sie:
Diese Information ist unverbindlich. Der Erinnerungsservice stellt keine Pauschalempfehlung zur Antragstellung dar. Voraussetzung für einen Antrag ist stets die vorherige Feststellung der medizinischen Notwendigkeit durch Ihre behandelnde Ärztin beziehungsweise Ihren behandelnden Arzt. Der Erinnerungsservice richtet sich ausschließlich an Personen, deren letzte Maßnahme mindestens 4 Jahre zurückliegt (in medizinisch begründeten Ausnahmefällen ggf. früher), sowie an Personen, die bereits eine Kostenzusage erhalten haben und aktuell auf der Suche nach einem geeigneten Klinikplatz sind. Konkrete Plätze oder Termine werden nicht vergeben.
