Corona-Virus (SARS-CoV-2) ab 01.03.2023

Aussetzen von Masken- und Testpflichten

Mit der "Ersten Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" werden nahezu alle in § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 IfSG festgeschriebenen Masken- und Testnachweispflichten für Pflegeeinrichtungen und -dienste, medizinische Einrichtungen sowie Einrichtungen und Dienste, die Teilhabeleistungen erbringen, ab dem 01. März 2023 vorzeitig ausgesetzt. 

Lediglich die Maskenpflicht für Besucher*innen wird noch bis zum 07. April 2023 regulär fortgelten.

Bitte beachten Sie

Nicht alle unsere Kliniken setzen die neue Verordnung 1:1 um. Bitte kontaktieren Sie daher bei Rückfragen die betreffende Klinik oder uns vor Ihrer Anreise!

 

Bei allgemeinen Fragen zu unseren Kliniken oder zur Unterstützung bei der Antragsstellung für eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur wenden Sie sich bitte an unser Beratungsteam: 0800 2 23 23 73 (Mo – Fr von 8 bis 17 Uhr. Kostenfrei) oder per E-Mail an info@~@kur.org

Kontakt: Schreiben Sie uns