In Anpassung an die geltenden Corona-Verordnungen können folgende Risikogruppen derzeit nicht aufgenommen werden (Einzelfallentscheidungen für die Aufnahme der im Folgenden genannten Patientinnen und Patienten werden nach Vorlage von aussagekräftigen und aktuellen Unterlagen durch die Ärztinnen und Ärzte der jeweiligen Klinik vorgenommen. Es erfolgt eine notwendige Abwägung der Schwere aller Grunderkrankungen. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab.):
- Patientinnen und Patienten mit Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale, COPD und chron. Lungenerkrankungen
- Patientinnen/Patienten und Kindern mit Immundefekten (Autoimmunerkrankungen, Leukämie, HIV, Cortison-Therapie, Chemotherapie, immunsuppressive Therapien, Bestrahlungen).
- akut Infizierte
- KHK, Bluthockdruck insbesondere bei schlechter Einstellung
- Diabetes mellitus insbesondere bei schlechter Einstellung
- Höhergradige Adipositas (BMI >35)
Bitte beachten Sie außerdem, dass es Einschränkungen bei der Aufnahme von jüngeren Kindern geben kann.
In den einigen unserer Kliniken muss ein akuelles negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Teilweise reichen aber auch Schnelltests bei der Anreise aus. Welche Voraussetzungen Sie für Ihren Aufenthalt erfüllen müssen, wird Ihnen im Einladungsschreiben Ihrer Klinik mitgeteilt. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen bitte Ihre jeweilige Klinik.
Verlangt die Klinik einen Telefoncheck (für Patientinnen und Patienten sowie Begleitkinder und ggf. auch Begleitpersonen) müssen Sie die Vitalparameter im Rahmen eines Vorabscreenings zuhause erfassen. Dieses umfasst eine Fiebermessung bei allen Anreisenden am Tag vor der Anreise und am Morgen des Anreisetags. Zudem benötigen wir eine schriftliche Bestätigung, dass alle Anreisenden keinen Kontakt zu Infizierten innerhalb der letzten 14 Tage hatten sowie frei von den typischen Symptomen sind. (Wir erheben diese Daten, um Ihren Aufenthalt bei uns vorbereiten zu können. Diese Daten sind zwingend erforderlich. Die gesetzliche Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSGVO i.V.m Infektionsschutzgesetz. Diese Daten müssen wir verarbeiten, um auch mögliche Rechtsansprüche abzuwehren. Diese Daten werden gelöscht, sobald sich der Zweck hierfür erledigt hat. Wir geben Ihre Daten nicht weiter, es sei denn, wir sind hierzu gesetzlich verpflichtet oder um Rechtsansprüche abzuwehren. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie können sich jederzeit bei einer Aufsichtsbehörde beschweren.)
Bitte reisen Sie, wenn möglich, mit dem eigenen PKW an. Sollten Sie mit der Bahn anreisen, beachten Sie bitte diese Hinweise.