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Reha für Familien – Antragstellung und Reservierung

Wenn Sie eine Rehabilitation für Familie machen möchten, müssen Sie als erstes einen Antrag stellen – wenn Sie berufstätig sind und gesetzlich sozialversichert in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung, eventuell auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Antragstellung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die notwendigen Bescheinigungen und Befundberichte aus (ärztlicher Antrag). Dann müssen Sie einen Rehaantrag bei der Rentenversicherung stellen.

Um einen Platz für Ihre Familie in der Rehaklinik Kandertal (Abteilung Rehabilitation für Familien) zu reservieren, sollte Ihre Rentenversicherung (bzw. Ihre Krankenversicherung, wenn die Rentenversicherung nicht zuständig ist) Ihren Antrag auf Rehabilitation bewilligt haben. Rufen Sie uns zur Absprache Ihres Rehatermins einfach an.

07626 / 902 200

Patiententelefon Rehaklinik Kandertal

07626 / 902 100

Patiententelefon der Rehaklinik Birkenbuck

Das Wunsch- und Wahlrecht nutzen

Ein Antrag kann gestellt werden

  • wenn ein Kind chronisch krank ist und die ganze Familie dadurch belastet ist (Kinder- oder Jugendlichenrehabilitation mit Begleitung der Eltern)
  • wenn die Mutter oder der Vater chronisch krank ist und es aus medizinischer Sicht angezeigt ist, dass die Kinder die Eltern begleiten (Psychosomatische Rehabilitation für Erwachsene)
  • wenn sowohl ein Antrag für die Kinder als auch für die Erwachsenen gestellt wird

Ausführliche Informationen lesen

Anträge auf Rehabilitation für Familien sowie für Familienorientierte Suchtrehabilitation in der Rehaklinik Birkenbuck werden von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg schnell und unkompliziert bearbeitet. Unterstützung beim Antrag erhalten Sie bei den Rehaberatungsstellen der DRV.