Freiburg, 09. März 2007. Familien brauchen in unserer Gesellschaft vielfältige Unterstützung. Insbesondere Mütter haben es nach wie vor schwer, Beruf und Familie zu vereinbaren. Wenn dann noch Erkrankungen beim Kind oder die Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen dazukommen, führt die anhaltende Mehrfachbelastung häufig auch zu Gesundheitsproblemen der Mutter. Um dann die dringende Gesundung der Mütter zu ermöglichen, hat jetzt die Politik reagiert und in der aktuellen Gesundheitsreform eine Besserstellung von stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen beschlossen:
Ab 01.04.2007 gilt, dass Mutter-Kind-Kuren Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Außerdem wurde klargestellt, dass diese familienorientierten Maßnahmen nicht erst dann bewilligt werden können, wenn alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Denn häufig ist es besonders schwierig im Familienalltag auch noch mehrere Wege zu unterschiedlichen Therapeuten zu integrieren. Hier bieten Mutter-Kind-Kuren eine sinnvolle Alternative, weil sie von bestimmten Alltagspflichten entlasten und ein kompaktes Behandlungsprogramm mit unterschiedlichen, indikationsgerechten Therapien ermöglichen. Interessierte erhalten weitergehende Informationen zu den Veränderungen durch die Gesundheitsreform und zu den Angeboten der Kliniken kostenlos unter 0800 / 2 23 23 73 oder unter www.kur.org. Übrigens: Diese Pflichtleistung der Krankenkassen gilt auch für Vater-Kind-Kuren!
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