Häufige Fragen
Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

Die Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung, die von den Krankenkassen finanziert wird und 3 Wochen dauert. Die sind prallgefüllt mit Gruppen- und Einzelgesprächen, Bewegungsprogramm, Ernährungsberatung, Entspannungsverfahren und vielem mehr.
Ein Team aus Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten, Pädagogen, Ernährungsberatern und Erziehern kümmert sich um Sie und Ihre Kinder.
Die häufigsten Erkrankungen, mit denen Frauen in unsere Rehakliniken für Mutter-Vater-Kind aufgenommen werden, sind Erkrankungen des Bewegungsapparates, psychosomatische Erkrankungen (z.B. Depressionen, Burn-out, Anpassungsstörungen), Atemwegserkrankungen sowie Adipositas.
Kinder können entweder als gesunde Begleitpersonen mit zur Kur (wenn sie zuhause nicht betreut werden können) oder sie werden mitbehandelt. Bei ihnen äußern sich häufig Krankheiten des Atmungssystems, Infektanfälligkeit, Verhaltensstörungen, Krankheiten der Haut und des Bewegungsapparates.
Unterschieden wird zwischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Bei Vorsorgemaßnahmen steht die Beeinflussung von so genannten Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Bewegungsmangel) im Vordergrund, bei Rehabilitationsmaßnahmen das Zurechtkommen und Verbessern der Folgen eines bereits eingetretenen gesundheitlichen Schadens.
Wann brauche ich eine Mutter-Kind-Kur?

Häufig tragen Mütter die Hauptlast in der Familie. Viele sind mit dieser Situation überfordert. Die Folgen sind seelische und körperliche Beschwerden. Nicht selten werden hierdurch auch die Kinder krank: Der Teufelskreis nimmt seinen Anfang.
Mit einer Mutter-Kind-Kur finden Sie den Ausweg aus Überlastung und Krankheit, - durch Therapieangebote, die auf Sie zugeschnitten sind und eine Kinderbetreuung, bei der Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Gibt es die Mutter-Kind-Reha auf Rezept?

Ja! Unter der Service-Nummer 0800 2 23 23 73 können Sie Antragsformulare bestellen bzw. hier downloaden, die Ihr Arzt ausfüllt. Das ausgefüllte Formular schicken Sie zur weiteren Bearbeitung an uns zurück.
Die Atteste für Ihre Kinder füllt Ihr Kinderarzt aus. Wenn Ihre Kinder nicht bei einem Kinderarzt in Behandlung sind, kann auch der Haus- oder Facharzt die Atteste ausfüllen. Kinder können in zwei Fällen zur Mutter-Kind-Kur mitgenommen werden:
- Das Kind ist selbst behandlungsbedürftig. Die Behandlungsbedürftigkeit muss in einem ärztlichen Attest belegt werden.
- Das Kind kann zuhause nicht versorgt werden oder würde eine Trennung von der Mutter nicht verkraften. Auch dies muss in einem ärztlichen Attest belegt werden.
Wie lange dauert der Aufenthalt?

Für erfolgreiche Therapien in einer Mutter-Kind-Kur brauchen Sie in der Regel drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit besteht die Möglichkeit auf Verlängerung. Diese wird von der Klinik beantragt.
Wird mir für die Kur Urlaub abgezogen?

Nach § 10 Bundesurlaubsgesetz dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Sie müssen für Ihre Kur also keinen Urlaub beantragen.
Ist der Kur-Aufenthalt so was wie Urlaub?

Nein! Eine Mutter-Kind-Kur ist alles, nur kein Urlaub auf Krankenschein! Sie kommen zu uns, weil Sie Hilfe brauchen ? und die bekommen Sie von Ärzten, Therapeuten und einem Team von qualifizierten Fachleuten, die sich um Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Kinder kümmern. Das funktioniert umso besser, je mehr Sie selbst aktiv für Ihre Gesundheit tun.
Wer bezahlt eine Mutter-Kind-Kur?

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten voll. Die gesetzlich geregelte Zuzahlung beträgt 10,00 Euro je Kalendertag. Bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze (2 bzw. 1% des Jahreseinkommens) können Sie im Voraus von Ihrer Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Kinder sind immer von der Zuzahlung befreit. Die Fahrtkosten bezahlt ebenfalls Ihre Krankenkasse. Bei Fahrten zur stationären Vorsorge beträgt die Zuzahlung 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei Fahrten zur stationären Reha ist kein Eigenanteil zu entrichten.
Und welche Krankenkasse ist das in meinem Fall ganz konkret?

Wenn Sie selbst versichert sind, muss der Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt werden. Sind Sie über Ihren Ehemann versichert, so geht der Antrag an dessen Krankenkasse. Privatversicherte müssen den Antrag an ihre Versicherung und gegebenenfalls die Beihilfestelle richten. Bei behandlungsbedürftigen Kindern geht bei Vorliegen einer Familienversicherung der Antrag an die Krankenkasse des Hauptversicherten, bei Begleitkindern an die Krankenkasse der Mutter. Für privat versicherte behandlungsbedürftige Kinder kann ein Antrag bei der Versicherung des Vaters bzw. der Mutter gestellt werden. Geht das Kind als gesundes Begleitkind zur Kur, muss dies aus eigenen Mitteln selbst finanziert werden.
Gibt's Mutter-Kind-Kuren auch für privat Versicherte?

In der Regel können Sie bei einer privaten Krankenversicherung nur eine Mutter-Kind-Kur beantragen, wenn Sie dafür eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Dies sollten Sie auf jeden Fall im Vorfeld abklären. Und noch eine wichtige Information für privat Versicherte: Seit Januar 2004 sind Mutter-Kind-Kuren als Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig.
Wie ist der typische Ablauf zur Beantragung einer Mutter-Kind-Kur?

Zunächst benötigen Sie einen Meldebogen und einen Selbstauskunftsbogen. Diese bekommen Sie online unter www.kur.org im Bereich Infocenter oder telefonisch unter 0800/2232373.
Beide Bögen schicken Sie ausgefüllt an die Kur + Reha GmbH. Wir senden Ihnen daraufhin die ärztlichen Attestvordrucke zu, die Sie vom Haus- bzw. Kinderarzt ausfüllen lassen müssen und dann wiederum an die Kur + Reha GmbH schicken. Bitte beachten Sie: Die Atteste sind nur ein halbes Jahr lang gültig.
Wenn uns der Meldebogen vorliegt, vereinbaren wir mit Ihnen zusammen einen Termin in einer unserer Kliniken und stellen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Von dieser erhalten Sie dann nach ca. 2-3 Monaten eine Kostenzusage oder ?absage. Diese leiten Sie bitte an uns weiter. Wir überlegen im Falle einer Ablehnung mit Ihnen zusammen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Was sind die Vorteile einer Beantragung über die Kur + Reha GmbH?

Wir beraten Sie ausführlich und kostenlos bis zum Beginn Ihrer Kur und wählen mit Ihnen die passende Klinik aus.
Wir beantragen die Kurmaßnahme für Sie und Ihre Kinder bei der Krankenkasse.
Die Terminvereinbarung für die Kur kann bereits vor der eigentlichen Beantragung erfolgen, d.h., Sie wissen zu einem sehr frühen Zeitpunkt, wann Sie zur Kur fahren werden und können sich darauf einstellen.
Im Falle einer Ablehnung der Krankenkasse beraten wir Sie auch im Widerspruchsverfahren.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen (Mutter-Kind-Kur) gemäß Â§Â§ 24 und 41 SGB V kommen in Betracht, wenn Risikofaktoren (z.B. Fehlernährung, Übergewicht, Bewegungsmangel), behandlungsbedürftige Befindlichkeitsstörungen (z.B. depressive Verstimmung, schwere Belastungen durch Trennung oder Trauer), chronische Erkrankungen (z.B. chronische Haut- oder Atemwegserkrankungen, Rücken- oder Magen-Darm-Beschwerden, Migräne) oder als Folge eines Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Fähigkeitsstörungen vorliegen. Der Anspruch auf eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitations- maßnahme setzt voraus, dass
- eine ambulante Krankenbehandlung einschließlich ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen nicht ausreicht, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 40 Abs. 1 SGB V) und dass
- die Krankenbehandlung notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 Abs. 1 SGB V).
Wann ist eine Kur-Verlängerung möglich?

Die Regeldauer beträgt drei Wochen, in medizinisch notwendigen Fällen kann sie auch verlängert werden. Die Verlängerung wird dann direkt von der Klinik aus beantragt. Der Wiederholungszeitraum zwischen zwei Kuren beträgt vier Jahre. Auch hier sind medizinisch begründete Ausnahmen möglich.
Wie sieht´s mit Zuzahlungen aus?

Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen Mutter-Kind-Kuren voll finanzieren. Die gesetzliche Zuzahlung bei diesen Maßnahmen beträgt 10,00 Euro je Kalendertag. Ausgenommen von der gesetzlichen Zuzahlung sind Jugendliche bis 18 Jahre, so dass bei Mutter-Kind-Kuren nur Frauen diese Zuzahlung zu leisten haben. Bei Fahrten zur stationären Vorsorge beträgt die Zuzahlung 10%, mindesten 5 Euro, höchstens 10 Euro ? und zwar pro Person und pro Fahrt. Diese Zuzahlungsregelung betrifft auch die Fahrtkosten von Kindern und Jugendlichen, obwohl diese ansonsten von der Zuzahlung befreit sind. Bei der Anreise mit der Deutschen Bahn dürfte diese Regelung allerdings kaum ins Gewicht fallen: Hier fahren Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Begleitung eines Elternteils umsonst ? wenn diese beim Fahrkartenkauf auf der Fahrkarte eingetragen werden. Bei Fahrten zur stationären Rehabilitation ist keine Zuzahlung zu leisten.
Gibt es Härtefallregelungen?

Seit 01.01.2004 gibt es keine generelle Befreiung von der Zuzahlung mehr, dafür aber eine Zuzahlungsgrenze. Diese liegt bei 2% des Jahreseinkommens ? bei chronisch Kranken sogar bei 1%. Und ? was besonders wichtig ist ? man kann sich bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze auch im Voraus von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Jeder sollte deshalb seine persönliche Zuzahlungsgrenze kennen (für Sozialhilfe- / ALG II Empfänger liegt sie z.B. bei 82,80 Euro), damit er nicht zuviel bezahlt und sich das Geld zum Jahresende wieder von seiner Krankenkasse erstatten lassen muss. Nähere Infos hierzu erhalten Sie ebenfalls unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/2 23 23 73.


