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Die wichtigsten Fragen zuerst...


Was ist eine Mutter-Kind-Kur?*

Wann brauche ich eine Mutter-Kind-Kur?*

Gibt es die Mutter-Kind-Reha auf Rezept?*

Wie lange dauert der Aufenthalt?*

Ist der Kur-Aufenthalt so was wie Urlaub?*

Wird mir für die Kur Urlaub abgezogen?*

Wer bezahlt eine Mutter-Kind-Kur?*

Und welche Krankenkasse ist das in meinem Fall ganz konkret?*

Gibt’s Mutter-Kind-Kuren auch für privat Versicherte?*

Fragen zum Antragsweg...

Wie ist der typische Ablauf zur Beantragung einer Mutter-Kind-Kur?*

Was sind die Vorteile einer Beantragung über die Kur + Reha GmbH?*

Fragen zu den Voraussetzungen...

Was sind die rechtlichen Grundlagen?*

Wann ist eine Kur-Verlängerung möglich?*

Fragen zur Zuzahlung und Härtefällen...

Wie sieht´s mit Zuzahlungen aus?*

Gibt es Härtefallregelungen?*





 

 

 
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Mutter-Kind-Kur mit behindertem Kind
Die Mutter-Kind-Klinik Saarwald ist behindertengerecht ausgestattet. Körperlich und geistig behinderte Kinder werden ohne Altersbeschränkung zusammen mit der Mutter bzw. dem Vater aufgenommen. Im Mittelpunkt der Behandlung steht das Zurechtkommen mit den besonderen Anforderungen, die an Eltern mit behinderten Kindern gestellt sind. Mehr Infos zur Klinik finden Sie hier...

Beantragung einer Mutter-Kind-Kur – so einfach geht’s
Laden Sie hier den Meldebogen und Selbstauskunftsbogen herunter und schicken Sie diese an die Kur + Reha GmbH, Eggstraße 8, 79117 Freiburg. Wir senden Ihnen Attestvordrucke zu, die Sie vom Haus- bzw. Kinderarzt ausfüllen lassen und uns zurückschicken. Dann vereinbaren wir einen Kurtermin mit Ihnen und stellen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Nach ca. 1-2 Monaten erhalten Sie von dieser die Entscheidung über die Kostenübernahme. Hier können Sie Antragsformulare herunterladen oder per Post bestellen.

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